Team
Kinderspital Zürich
Prof. Dr. med. Oskar Jenni
(Co-Leitung), Anke Schuler (Co-Leitung, Logopädin),
Dr. med. Rainer Truninger, Dr. med. Martina Hug, Cornelia Grünenfelder (Heilpädagogin), Ruth Wismer
(Heilpädagogin), Miriam Emmenegger (Heilpädagogin), Daniela Preger (Logopädin), Marianne Deforth (Logopädin), Jeannette Oberer (Sekretariat), Beatrice Engeler
(Sekretariat), Irene Bosshard (Sekretariat)
Kantonsspital Winterthur
PD Dr. med. Michael von Rhein (Leitung), Ruth Rieser (Logopädin), Viviane Galfo (Heilpädagogin)
Zuständigkeiten nach Bezirken
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fachstelle des Kantons Zürich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bezirk Ihrer Wohngemeinde.
In welchem Bezirk sich Ihre Wohngemeinde befindet, erfahren Sie hier:
www.zuerich-geschichte.info/karte.php
Zuständig für die Bezirke Dielsdorf, Dietikon, Zürich, Affoltern, Horgen, Meilen, Uster:
Kinderspital Zürich Fachstelle Sonderpädagogik Abteilung Entwicklungspädiatrie Steinwiesstrasse 75 CH-8032 Zürich Telefon +41 44 266 34 86 Telefax +41 44 266 31 36 sonderpaedagogik@kispi.uzh.ch | Zuständig für die Bezirke Andelfingen, Bülach, Winterthur, Pfäffikon, Hinwil:
Kantonsspital Winterthur Fachstelle Sonderpädagogik Sozialpädiatrisches Zentrum SPZ Brauerstrasse 15, Postfach 834 CH-8401 Winterthur Telefon +41 52 266 37 23 sonderpaedagogik.spz@ksw.ch
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Anmeldung
Die Anmeldung kann durch die Eltern, durch Fachpersonen mit dem Einverständnis der Eltern oder durch mündige Jugendliche selber erfolgen. Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular aus. Vorgängig kann auch eine Erstberatung bei einer Heilpädagogin oder Logopädin in Anspruch genommen werden.
Bestimmung des sonderpädagogischen Bedarfs
Die Fachstelle bestimmt den sonderpädagogischen Bedarf auf Grund von Angaben zur Entwicklung des Kindes, seines Umfelds und medizinischer Informationen. Die logopädischen Abklärungen werden an den Fachstellen selbst durchgeführt (Abteilung Logopädie). In den Bereichen Heilpädagogische Früherziehung (HFE), Audiopädagogik und Low Vision HFE kann die Fachstelle die Abklärungen wie bisher durch die entsprechenden Therapeutinnen und Therapeuten extern durchführen lassen.
Empfehlung/Entscheid
Die Fachstelle stellt eine Empfehlung aus über Art und Dringlichkeit einer Massnahme sowie Umfang, Ort und Dauer. Mit dem Einverständnis der Eltern wird die Empfehlung zum Entscheid. Dieser berechtigt zur Beauftragung einer anerkannten Therapie- bzw. Förderstelle mit der Durchführung der sonderpädagogischen Massnahmen.
Finanzierung
Der Kanton Zürich übernimmt die Kosten der Erstberatung, Abklärung, Therapie- / Fördermassnahmen sowie der Reisekosten für Kinder und Jugendliche im Früh- und Nachschulbereich, die im
Kanton Zürich wohnen. Zum Nachschulbereich gehören auch die Schüler und
Schülerinnen des Gymnasiums. Auf die Eltern entfallen keine Kosten.
Hintergrund: Zusammenarbeit Kinderspital Zürich und Kantonsspital Winterthur
Seit dem 1. Juni 2013 gilt für den Kanton Zürich das neue Verfahren zur Bestimmung des sonderpädagogischen Bedarfs im Früh- und Nachschulbereich. Dieses Abklärungsverfahren hat das Ziel, den individuellen sonderpädagogischen Bedarf von Kindern im Vorschulalter und im Nachschulbereich nachvollziehbar zu ermitteln. Dies erfolgt im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Sonderpädagogik (Logopädie, Heilpädagogische Früherziehung, low vision Heilpädagogik, Audiopädagogik) und Medizin. Die neue Fachstelle für Sonderpädagogik ist am Kinderspital Zürich der Abteilung Entwicklungspädiatrie angegliedert, am Kantonsspital Winterthur dem Sozialpädiatrischen Zentrum SPZ.