In der entwicklungspädiatrischen Poliklinik werden Kinder abgeklärt mit
Entwicklungsbehinderungen (z.B. Entwicklungsstörungen, Sprachstörungen, Teilleistungsstörungen)
Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Schrei- und Schlafstörungen,
Aufmerksamkeitsstörungen)
erhöhtem Risiko für Entwicklungsstörungen (ehemals frühgeborene Kinder,
Kinder mit perinataler Asphyxie, Kinder mit schweren organischen Krankheiten wie komplexen Herzfehlern)
genetische Erkrankungen (z.B. Kinder mit Down Syndrom)
stoffwechselbedingten oder hormonellen Störungen (z.B. angeboreneUnterfunktion der Schilddrüse (Hypothyreose))
Ablauf einer Abklärung
Nach der Begrüssung durch die zuständige Fachperson wird mit den Eltern der Grund für die gewünschte Abklärung und ihre diesbezüglichen Erwartungen besprochen. Anschliessend werden die Eltern über die bisherige Entwicklung ihres Kindes befragt und es wird in ihrem Beisein eine Entwicklungsuntersuchung durchgeführt. Die Besprechung der Befunde erfolgt bei kleinen Kindern im Anschluss an die Untersuchung, bei grösseren anlässlich eines weiteren Termins. Die Abklärung dauert einen halben Tag. Eltern und Zuweisende erhalten einen umfassenden Bericht.
Ganzheitliche Betrachtung und Konzepte
Alle wesentlichen Entwicklungsbereiche des Kindes (geistige Fähigkeiten, Sprache, Motorik etc.) sowie sein soziales Umfeld werden in die Beurteilung miteinbezogen. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise der kindlichen Entwicklung und deren Störungen ist notwendige Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz therapeutischer und pädagogischer Massnahmen.
Für bestimmte Untersuchungsmethoden und Therapiekonzepte, die zur Anwendung gelangen, sind in den Zürcher Langzeitstudien Normwerte erarbeitet worden. Differenzierte und standardisierte Testverfahren erlauben eine umfassende Beurteilung der kindlichen Entwicklung und ermöglichen eine zuverlässige Erfassung von Entwicklungsbehinderungen. Wir arbeiten zudem nach dem Zürcher Fit-Konzept, das für eine Erziehungshaltung steht, die eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungseigenheiten des Kindes und seiner Umwelt anstrebt (Largo, Kinderjahre, Piper Verlag, München, 1999).
Spezifische Abklärungen bezüglich der Ursache(n) einer Entwicklungsbehinderung oder von Verhaltensauffälligkeiten werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen des Kinderspitals und in Absprache mit den Eltern eingeleitet.
Die empfohlenen therapeutischen und pädagogischen Massnahmen werden zumeist in der Region, in der das Kind lebt, und nur ausnahmsweise am Kinderspital durchgeführt. Die Mehrheit der Kinder wird von deren Hausärzten betreut.
Anmeldungen zur Sprechstunde der Entwicklungspädiatrie
Anmeldungen zur Sprechstunde erfolgen über den Kinder- oder Hausarzt oder andere Fachpersonen. Davon ausgenommen sind Anmeldungen zur Schlafsprechstunde.
Allgemeine entwicklungspädiatrische Poliklinik
Ansprechpersonen
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Ort Zeit
| Sonja Ascari sonja.ascari@kispi.uzh.ch +41 44 266 77 75 +41 44 266 72 28
Alexandra Lehmann alexandra.lehmann@kispi.uzh.ch +41 44 266 76 05 +41 44 266 72 28
Hofstr. 49 (gegenüber Hörsaal Kinderspital) Telefonische Bürozeit: Montag - Freitag 7.45 - 10.00 und 13.30 - 15.00 Uhr
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Kinder, die einer Entwicklungsabklärung bedürfen, können durch den
betreuenden Hausarzt schriftlich beim Sekretariat
der entwicklungspädiatrischen Poliklinik angemeldet werden. Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich an dieses Sekretariat.