Die Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle befasst sich mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die gesichert oder vermutlich Opfer einer Misshandlung wurden oder gefährdet sind, misshandelt zu werden. Kindsmisshandlung umfasst die psychische und physische Misshandlung, die Vernachlässigung, die sexuelle Ausbeutung und das Münchhausen Stellvertreter-Syndrom.
Angebot
Beurteilung einer Misshandlungs-Situation durch medizinische Untersuchung,
psychologische Beurteilung und soziale Evaluation (keine
psychiatrischen/Sorgerechtsgutachten). Das Angebot integriert alle Kliniken und
Polikliniken des Kinderspitals, das heisst, Betroffene können ambulant
untersucht, für weitere Abklärungen oder als Kriseninterventionen aber auch
hospitalisiert werden.
Zudem bietet die Kinderschutzgruppe:
- Beratungen aussenstehender Fachpersonen, wie
KindergärtnerInnen, LehrerInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen
- Beratungen von Insitutionen und Behörden
- Abklärungen im Auftrag von Strafuntersuchungsbehörden
- Weiter- und Fortbildungen sowie Öffentlichkeitsarbeit
Opferhilfe
Wir beraten Kinder, Jugendliche, Eltern, Angehörige und Fachpersonen bei Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Straftat an einem Kind stehen.
Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen, bei Bedarf vermitteln wir rechtliche, materielle und psychologische Hilfe.
Wir informieren über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Rechte im Strafverfahren gemäss Opferhilfegesetz. Falls erwünscht, begleiten wir Kinder und Jugendliche im Rahmen des Strafverfahrens zu verfahrensrelevanten Terminen.
Die Kinderschutzgruppe ist eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferberatungsstelle. Unsere Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Opferberatungsstelle Kinderspital Zürich
Arbeitsweise und Interventionen
Die interdisziplinäre Arbeitsweise erlaubt es, die verschiedenen Facetten
einer individuellen Misshandlungs-Situation zu erfassen und entsprechend zu
reagieren. Durch sorgfältig geplante Interventionen sollen drohende Misshandlungen
abgewendet und betroffene Kinder und Jugendliche vor wiederholter Misshandlung
geschützt werden.
Da wir das Kindswohl ins Zentrum stellen, ist es unser Ziel, für die
Betroffenen möglichst optimale Bedingungen für die weitere Entwicklung zu
schaffen. Früh werden Bezugspersonen sowie nachbehandelnde und
nachkontrollierende Institutionen in unsere Überlegungen und Entscheidungen
einbezogen.
Wer kann sich an uns wenden?
- Betroffene Kinder und Jugendliche
- deren Familie
- Fachleute, Institutionen und Behörden, die mit Kindern, Jugendlichen und
deren Familien arbeiten
- Alle, die Fragen haben und sich im Falle von vermuteter Kindsmisshandlung
oder bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe beraten lassen möchten