Abklärung
- Wir führen bei Kindern verschiedene aktive und passive Hörprüfungen durch, die ihrem Entwicklungsalter entsprechen.
- Die aktive Hörprüfung umfasst: bei Säuglingen und Kleinkindern die Verhaltensbeobachtungs-Audiometrie, bei Vorschul- und Schulkindern die Spiel- und Sprachaudiometrie.
- Die passive Hörprüfung umfasst: Impedanzmessung und Nachweisen otoakustischer Emissionen.
- Wir führen Hörgeräte-Anpassungen bei Kindern ab Säuglingsalter durch
Früherfassung von Hörstörungen
Die Hörbahnen, die die akustischen Signale vom Innenohr zur Hörrinde weiterleiten, sind erst im Alter von etwa 7 Jahren vollständig ausgebildet. Bis zu dieser Zeit müssen diese Hörbahnen mit akustischen Reizen stimuliert werden, damit sie möglichst vollständig ausreifen.
Hörstörungen bei Kindern sollten daher möglichst in den ersten Lebensmonaten erfasst werden. Auch das frühe Tragen von Hörgeräten, bereits im Säuglingsalter, ist notwendig für eine möglichst gute Hör- und Sprachentwicklung.
Hörgeräte-Anpassung
Damit wir den kleinen Kindern bei auffälligem Hörvermögen ständig die neueste und bestmögliche Hörgeräte-Technologie anpassen können, pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ohrenärzten und Hörgeräte-Herstellern.
Bei Kindern dauert die Hörgeräte-Anpassung mehrere Monate. Während dieser Zeit werden unterschiedliche Hörgeräte-Typen ausprobiert. Das Kind lernt neue Höreindrücke aufzunehmen und zu verarbeiten. Es sind viele Übungssituationen im Alltag mit den Eltern und in der Therapie mit einer Audiopädagogin oder Logopädin nötig. Aufgrund der Beobachtungen der Eltern, der Therapeutin und den entsprechend durchgeführten Hörprüfungen passen wir die Hörgeräte an.
Wenn ein Kind hochgradig schwerhörig oder resthörig ist, wird es selbst mit Hochleistungshörgeräten (Push-Pull-Hörgeräten) schwierig, das fehlende Hörvermögen auszugleichen. Um genügend Lautsprache wahrnehmen zu können, gibt es für manche Kinder die Möglichkeit eines sogenannten Cochleaimplantates, welches operativ in das Innenohr eingesetzt wird.