Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle 2025: Die Zahl der gemeldeten Kindesmisshandlungen ist deutlich gestiegen
Insgesamt betreute das Team der Kinderschutzgruppe und der Opferberatungsstelle am Kinderspital 732 Fälle; so viele wie noch nie. Geht beim Kinderspital eine Meldung über einen Verdacht ein, klärt das interprofessionelle Team zunächst ab, ob eine Gefährdung oder eine Misshandlung des Kindes vorliegt. Dies kann unterschiedlich erfolgen: In einigen Fällen reicht eine telefonische Beratung, in anderen ist eine vertiefte Abklärung oder eine stationäre Aufnahme des Kindes notwendig. Basierend auf den erhaltenen Hinweisen und den Resultaten der Überprüfungen werden die Fälle folgendermassen eingeteilt: sichere, unsichere oder keine Misshandlung oder Gefährdung.
In 570 von 732 Fällen lag entweder eine Straftat oder eine Misshandlung vor. In 110 Fällen liess sich der Verdacht weder bestätigen noch ausräumen. In solchen Situationen werden die betroffenen Kinder und ihre Familien engmaschig nachkontrolliert oder an weiterbetreuende Stellen wie Kinderärztinnen und -ärzte, Mütter- und Väterberatung oder Jugendhilfezentren zugewiesen. In 52 Fällen zeigte sich im weiteren Verlauf, dass keine Gefährdung oder Misshandlung vorlag, da sich die Verletzung als Unfall klären liess.
Die fünf Arten von Misshandlungen
Folgende fünf Kategorien werden international zur Klassifikation verwendet:
- Körperliche Misshandlung
- Sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung
- Psychische Misshandlung
- Münchhausen-Stellvertretersyndrom
Jeder Fall wird einer der fünf Kategorien zugeordnet, wobei die jeweils offensichtlichste Form der Misshandlung gewählt wird, da meist mehrere Misshandlungsformen gleichzeitig vorliegen. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Wenn ein Kind einen Knochenbruch durch körperliche Misshandlung erleidet, wird der Fall der Kategorie «körperliche Misshandlung» zugeteilt – auch wenn das Kind dabei zusätzlich psychisch betroffen ist.
Ein Drittel aller Fälle am Kinderspital sind körperlich misshandelte Kinder
2025 lag bei 231 der Fälle eine körperliche Misshandlung vor. Das Spektrum reicht von kleineren oberflächlichen Hautverletzungen bis hin zu schweren Fällen mit tödlichem Ausgang. Insgesamt hat sich die prozentuale Verteilung der fünf Kategorien im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert.
Grafik: Vergleich der Fälle von Kindesmisshandlungen 2024 und 2025
Die Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Universitäts-Kinderspitals betreut schwerpunktmässig Kinder und Jugendliche, die im Spital stationär oder ambulant behandelt werden. Die stationären Fälle sind meist schwerwiegender und erfordern vertiefte Abklärungen. Oftmals handelt es sich dabei um Zuweisungen aus anderen Spitälern beziehungsweise aus anderen Kantonen. Im 2025 betraf dies 154 Kinder. Das bedeutet, dass beinahe jeder zweite Tag ein Kind wegen Misshandlungen im Spital aufgenommen wird.
Das Team berät darüber hinaus Fach- und Bezugspersonen, die einen Verdacht auf Gefährdung oder Misshandlung äussern. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei in der Sensibilisierung und Weiterbildung. Dies erfolgt zu allen Formen von Misshandlungen sowohl spitalintern als auch extern, beispielsweise in Schulen oder Sozialzentren.
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle
Die Kinderschutzgruppe befasst sich mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Misshandlung wurden oder gefährdet sind, misshandelt zu werden. Ziel der Kinderschutzgruppe ist es, durch sorgfältig geplante Interventionen drohende Misshandlungen abzuwenden und betroffene Kinder und Jugendliche vor wiederholter Misshandlung zu schützen. Im Zentrum der Bemühungen steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen: Sie werden medizinisch versorgt und ihr soziales Netzwerk gestärkt.
Die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit von Spezialistinnen und Spezialisten aus Medizin, Psychologie, Gynäkologie, Pflege und Sozialarbeit ermöglicht es, die verschiedenen Facetten einer Misshandlungssituation zu erfassen und bestmöglich zu reagieren. Bezugspersonen sowie nachbehandelnde und nachkontrollierende Institutionen werden früh in die Arbeit und Entscheide der Kinderschutzgruppe mit einbezogen. Die Kinderschutzgruppe wird von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich unterstützt.
In der Opferberatungsstelle werden Opfer von Gewalttaten nach den Vorgaben des Opferhilfegesetzes in rechtlichen, psychosozialen und teils auch finanziellen Belangen beraten und unterstützt. Nebst den Opfern werden auch die Angehörigen begleitet. Fachpersonen und Institutionen können sich ebenfalls beraten lassen. Die Opferberatungsstelle wird von der Justizdirektion des Kantons Zürich unterstützt.
Mehr Infos unter www.kinderschutzgruppe.ch oder www.kispi.uzh.ch/opferberatungsstelle