
Sozialberatung
Wir beraten Sie in Fragen zu Sozialrecht, Versicherungen und Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung. Wir unterstützen Sie bei der Organisation von Entlastung im Alltag und vermitteln nach Möglichkeit weiterführende Fachstellen in Ihrer Wohnregion.
Arbeitsrecht
«Muss ich arbeiten, wenn mein Kind im Spital oder in der Rehabilitation ist?»
Wir beraten Sie unter anderem zu den Themen Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub sowie zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen.
Invalidenversicherung
«Ich habe ein IV-Formular erhalten. Warum muss ich das ausfüllen?»
«Finanziert die IV eine Betreuungsperson oder eine anderweitige Entlastung?»
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die verschiedenen IV-Leistungen und klären mögliche Ansprüche.
Krankenkasse
«Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?»
Wir helfen Ihnen bei Versicherungsfragen.
Entlastung
Ein krankes Kind bedeutet neben der emotionalen Belastung immer auch einen organisatorischen und zeitlichen Mehraufwand. Nachfolgende Angebote können Ihnen helfen, diese Belastung zu verringern.
In unserer Broschüre finden Sie weitere Informationen zu:
- Geschwister- und Kinderbetreuung
- Betreuung des kranken Kindes im Spital
- Betreuung des kranken Kindes und/oder Geschwisters zu Hause
- Institutionen
- Haushaltshilfe
- Fahrdienst
- Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen
- Eurokey von Pro Infirmis
- Weitere Tipps bei der Suche nach Entlastung
Übergänge
«Was kommt auf mein Kind und auf uns Eltern zu, wenn es eingeschult wird?»
«Welche Unterstützung erhalten wir bei der Berufsfindung?»
Viele verschiedene Übergänge kommen auf Ihr Kind zu. Sei dies von der KiTa in den Kindergarten oder von der Schule in die Ausbildung und ins Erwachsenenalter. Wir informieren Sie über hilfreiche Angebote und Beratungsstellen für die Zeit vor der Einschulung bis zum Erwachsenwerden.
Fachstellen
«Welche Beratungsstellen können mir weiterhelfen?»
Neben der Sozialberatung gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Beratungsstellen. Wir informieren Sie über Angebote, welche Sie in Ihrer persönlichen Situation unterstützen können.
Vergünstigungen und Finanzielle Unterstützung
Im Rahmen der Behandlung Ihres Kindes entstehen verschiedene Kosten. Die Kosten für die Behandlung werden grundsätzlich von der Krankenkasse oder der IV übernommen. Dennoch gibt es verschiedene Leistungen, die von keiner Versicherung gedeckt werden. Diese Kosten können sich über eine längere Behandlungsdauer summieren und zu finanziellen Engpässen führen.
Ferien, Freizeit und Sport
«Wo finde ich für mein Kind ein passendes Freizeitangebot?»
«Ich möchte meinem Kind in die Ferien, finde aber kein für uns passendes Angebot.»
Wir informieren Sie über Organisationen, die Freizeitaktivitäten anbieten, Lager organisieren und kostengünstige Erholung ermöglichen.
Sprechstunde Recht und Rechtsberatung
Rechtsauskunftsdienste sind oft kostenlos und bieten eine erste juristische Einschätzung eines rechtlichen Sachverhaltes an.
Die Sozialberatung des Kinderspital Zürichs bietet zusammen mit dem Verband Procap die Sprechstunde Recht, ein kostenloses und unverbindliches Angebot, an. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt von Procap beantwortet in einem kurzen Gespräch Ihre Fragen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und gibt eine erste Einschätzung ab.
Hier finden Sie PDFs zum Download zum Thema Arbeitsrecht:
Kurzfristige Arbeitsverhinderung aufgrund von Familienpflichten
Als Arbeitnehmende haben Sie Anspruch auf 3 Tage Urlaub, wenn Ihr Kind krank ist. Dieser Anspruch gilt pro Krankheitsfall, bei Kindern gibt es keine Beschränkung der Anzahl Tage pro Jahr. Es wird eine ärztliche Bestätigung der Erkrankung Ihres Kindes oder des stationären Aufenthaltes benötigt (gemäss Art. 36 Arbeitsgesetz sowie Art.329h Obligationenrecht).
Längerfristige Arbeitsverhinderung aufgrund von Familienpflichten
In erster Linie haben Sie als Eltern die Pflicht, sich zu bemühen, geeignete Ersatzlösungen für die Betreuung Ihres kranken Kindes zu suchen. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgebende zwar mehrheitlich bereit sind, die freien Tage zu gewähren, jedoch ohne Lohnfortzahlung. Deshalb sind rechtzeitige Gespräche mit Ihren Vorgesetzten sinnvoll, um gemeinsame Lösungen zu finden. Weitere Informationen finden Sie im PDF.
Betreuungsurlaub
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern. Dieser Betreuungsurlaub wird Betreuungsentschädigung genannt und wird von der Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Müssen Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um Ihr schwer krankes Kind zu betreuen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Betreuungsurlaub. Ihr Kind darf bei Eintritt der Krankheit oder des Unfalls das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Detaillierte Infos finden Sie im PDF.
Mutterschaftsurlaub
Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter in der Schweiz Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 14 Wochen. Wenn Sie arbeiten und für Ihre Arbeit einen Lohn erhalten, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, sowohl bei selbstständiger als auch bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie waren in den 9 Monaten vor der Geburt bei der AHV versichert.
- Während der Schwangerschaft haben Sie während mindestens 5 Monaten gearbeitet.
- Zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes sind Sie noch Arbeitnehmerin, selbstständig erwerbstätig oder arbeiten im Betrieb Ihres Ehemannes mit und erhalten dafür einen Lohn.
Wenn Sie Taggelder von der Arbeitslosen-, Invaliden-, Kranken- oder Unfallversicherung bekommen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Verlängerung Mutterschaftsurlaub
Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub kann verlängert werden, wenn Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt für mindestens 2 Wochen im Spital bleiben muss. Die Mutterschaftsentschädigung wird um die Anzahl Tage, die Ihr Kind im Spital bleiben muss, verlängert, jedoch maximal um 56 Tage (8 Wochen). Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erlischt nach 154 Tagen, auch wenn Ihr Kind länger als 56 Tage im Spital bleiben muss. Detaillierte Infos finden Sie im PDF.
Vaterschaftsurlaub
Bei der Geburt eines Kindes hat der Vater Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 2 Wochen. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Mutterschaftsurlaub. Eine Entschädigung erhalten Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gearbeitet haben, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbstständigerwerbender. Sie müssen zudem in den 9 Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen sein.
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt. Er endet, wenn Sie 14 Taggelder bezogen haben, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von 6 Monaten nach der Geburt.
Die Invalidenversicherung (IV) bietet unterschiedliche Leistungen für Kinder und Jugendliche:
- medizinische Massnahmen
- Hilflosenentschädigung
- Intensivpflegezuschläge
- Assistenzbeiträge
- berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Abgabe von Hilfsmitteln
Jede Leistung hat ihre eigenen Anspruchsvoraussetzungen und muss deshalb separat angemeldet werden. Grundsätzlich gilt: keine Leistung ohne Antrag.
Hier finden Sie PDFs zum Download zum Thema Invalidenversicherung:
- PDF «Broschüre Invalidenversicherung»
- PDF «Reisespesen und Transporte
- PDF «IV-Leistungen bei Kindern»
- PDF «Anspruch bei Hilflosigkeit»
- PDF «Was steht meinem Kind zu» (Procap Schweiz)
- PDF «Verfahren der IV»
Medizinische Massnahmen
Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien zur Behandlung gewisser angeborener Leiden, sogenannter Geburtsgebrechen. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden sind auf einer Liste abschliessend aufgeführt.
Zu den Therapien und Behandlungen können Reisespesen und Transporte abgerechnet werden. Detailliertere Informationen dazu finden Sie im PDF «Reisespesen und Transporte».
Im Unterschied zu Kindern mit Geburtsgebrechen werden bei Kindern ohne Geburtsgebrechen die Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien nur dann übernommen, wenn sie massgeblich auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, in die berufliche Erstausbildung oder ins Erwerbsleben ausgerichtet sind.
Der Anspruch beginnt mit dem Beginn der Behandlung. Auf die Leistungen der IV bezahlen Sie keinen Selbstbehalt. Der Anspruch erlischt am Ende des Monats nach dem 20. Geburtstag Ihres Kindes. In der Folge übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten.
Weitere Informationen finden Sie im PDF «IV-Leistungen bei Kindern».
Hilflosenentschädigung
Ist Ihr Kind in mehreren alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig (jeden Tag), dauernd (während mindestens eines Jahres) und in erheblicher Weise auf die Hilfe anderer Personen angewiesen, können Sie eine Hilflosenentschädigung der IV beantragen.
Detaillierte Informationen zu Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezugschlag und Assistenzbeitrag finden Sie im PDF «Anspruch bei Hilflosigkeit».
Berufliche Eingliederung
Die IV unterstützt Jugendliche mit Behinderungen beim Einstieg ins Erwerbsleben mit diversen Leistungen. Ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit der späteren Ausbildung ist sinnvoll, um Ihrem Kind die nötige Zeit und Unterstützung für diesen Prozess zu geben. Ab dem vollendeten 13. Altersjahr kann die IV rasch eingreifen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihrem Kind und Ihnen bestimmen.
Hilfsmittel
Die IV übernimmt Hilfsmittel, die für die selbstständige und unabhängige Bewältigung des privaten Alltags benötigt werden. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung (z. B. Rollstühle), für die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt (z. B. elektronische Kommunikationsgeräte) und für die Selbstsorge (z. B. Elektrobetten). Auch invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung können von der IV finanziert werden. Darüber hinaus werden gewisse Hilfsmittel vergütet, wenn sie für die Schule oder Ausbildung unerlässlich sind (z. B. Treppenlifte). Hilfsmittel müssen mit dem vorgesehenen Formular bei der IV-Stelle angemeldet werden.
Windeln
Benötigt Ihr Kind mit einer chronischen Krankheit oder Beeinträchtigung überdurchschnittlich viele Windeln auch über das dritte Lebensjahr hinaus, können Sie eine Kostenübernahme bei der IV oder der Krankenkasse beantragen.
Verfahren der IV
Der Ablauf von der Anmeldung bis zum Entscheid der IV ist gesetzlich vorgegeben. Einen Überblick zu haben in diesem Dschungel von Anspruchsvoraussetzungen, Rechten und Pflichten, ist nicht einfach. Verpasste Fristen oder ungenaue Informationen können zu Ablehnungen der IV führen. Fehlende Anmeldung bedeutet gar fehlende Leistungen – auch wenn ein Anspruch klar gegeben ist.
Die wichtigsten Bestimmungen grob erläutert, finden Sie in nachfolgendem PDF «Verfahren der IV».
In nachfolgenden PDFs zum Download finden Sie relevante Informationen rund um die Krankenkasse.
Versicherungspflicht
Wer in der Schweiz arbeitet oder wohnt, ist nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) krankenversicherungspflichtig. Damit sind alle medizinischen und therapeutischen Behandlungen gedeckt, welche im Kinderspital Zürich angeboten werden (mit ganz seltenen Ausnahmen).
Für das Neugeborene ist spätestens unmittelbar nach der Geburt eine Krankenkasse abzuschliessen. Es ist auch möglich, schon vor der Geburt Ihres Kindes eine Grund- und Zusatzversicherung abzuschliessen. Weitere Informationen finden Sie im PDF «Broschüre Krankenkasse».
Prämienverbilligung
Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht möglicherweise ein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (sogenannte IPV). Auskünfte über die kantonalen Regelungen erteilen die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Wohnkantons oder der Sozialdienst Ihrer Gemeinde.
Kostenbeteiligung (Selbstbehalt)
Die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) beläuft sich bei Kindern auf maximal CHF 350.– pro Kind und Jahr. Kinder haben in der Regel keine Franchise. Sind mehrere Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, so beträgt der maximale jährliche Selbstbehalt für alle miteinander CHF 1000.–. Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, werden allenfalls durch eine Zusatzversicherung übernommen.
Zusatzversicherungen
Die Leistungen aus Zusatzversicherungen (VVG) sind nicht einheitlich geregelt und müssen den entsprechenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AGB) entnommen werden. Beispiele dafür sind: Privat-/Halbprivat-Versicherung; Kostenübernahmen eines Elternzimmers, Mietkosten für eine Milchpumpe, anderweitige Leistungen und Hilfsmittel.
Da Zahnbehandlungen in der Schweiz in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, ist allenfalls der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung zu überlegen, idealerweise vor dem Durchbruch des ersten Zahnes.
Halbprivat und privat Versicherte im Kinderspital Zürich
Über zusätzliche Leistungen im Bereich medizinische Behandlung und Hotellerie (Zimmer, Verpflegung, Parkplatz) bei stationärem Aufenthalt von halbprivat und privat Versicherten informiert Sie gerne unsere stationäre Patientenaufnahme.
Achtung: Haben Sie eine Flex-Versicherung abgeschlossen, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, um allfällige Zusatzkosten zu verhindern.
Im PDF «Kostenübernahmen durch die Krankenkasse» finden Sie weitere Informationen zu möglichen Kostenübernahmen durch Ihre Krankenkasse.
Versicherung im Ausland (für in der Schweiz Versicherte) sowie Versicherung in der Schweiz (für nicht in der Schweiz Versicherte)
Informationen zur Versicherungssituation im Ausland für in der Schweiz Versicherte sowie Informationen zur Versicherungssituation in der Schweiz für nicht in der Schweiz Versicherte finden Sie im nachfolgenden PDF «Versicherungen in der Schweiz und im Ausland».
Als Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung sind Sie besonders gefordert.
Nachfolgend finden Sie PDFs zum Download zum Thema «Übergänge»:
- PDF «Broschüre Übergänge»
- PDF «Chronische Krankheit und Eintritt in die Schule oder Lehre»
- PDF «Die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherungen»
- PDF «Was steht meinem Kind zu?» Broschüre von Procap Schweiz
Chronische Erkrankung und frühe Bildung
Das Lernen beginnt ab Geburt. Das Kind interessiert sich für seine Umgebung, die Dinge, Menschen und Lebewesen. Das erste und wichtigste Lernumfeld ist deshalb die Familie.
- Die Broschüre «Lernen beginnt lange vor dem Kindergarten» gibt Ihnen Tipps, wie Sie mit einfachen Mitteln die Entwicklung Ihres Kindes unterstützen können.
- Der kostenlose Audio-Podcast «Familienbande» des Kinderspitals Zürich in Zusammenarbeit mit Pro Juventute bietet Ihnen Tipps und Informationen rund ums Elternwerden und Elternsein.
- 65 Kurzfilme zu Lerngelegenheiten für Kinder bis 4
- Soziales Lernen in der Gruppe von und mit Gleichaltrigen ermöglicht der Besuch einer Spielgruppe. Infos für Eltern
- Über weitere Angebote wie Krabbelgruppen, Eltern-Kind-Turnen oder -Singen etc. erkundigen Sie sich am besten in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Quartier. Da erhalten Sie auch Informationen zu den Angeboten von Familienzentren, Gemeinschaftszentren, Elternvereinen usw.
- Möchten Sie Ihr Kind zeitweise ausserhalb der Familie betreuen lassen, empfiehlt sich der Besuch einer Kita. Auch da ist das Angebot sehr vielfältig und von Ort zu Ort verschieden. Kindertagesstätten
- Spricht Ihr Kind noch nicht so gut Deutsch, bietet der Besuch einer Kita eine gute Möglichkeit, die Sprache spielerisch zu erlernen. Einige Gemeinden bieten Kitas mit dem Schwerpunkt «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) an. Zum Beispiel die Stadt Zürich: Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Diese vorschulischen Angebote müssen von den Eltern bezahlt werden. Sie sind teilweise subventioniert und das Angebot und die Kosten variieren. Erkundigen Sie sich an Ihrem Wohnort.
Machen Sie sich Sorgen, dass die Krankheit selber, viele oder lange Spitalaufenthalte, medizinische Eingriffe oder Medikamente die Entwicklung Ihres Kindes gefährden, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin / Ihren Kinderarzt oder an einen heilpädagogischen Dienst in Ihrem Kanton. Eine differenzierte Abklärung hilft, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und, falls nötig, die passende Therapie zu finden.
Im nachfolgenden PDF finden Sie Informationen über Chronische Krankheiten und Eintritt in den Kindergarten, Schule und Lehre. Wie Sie vorgehen können, wenn ihr Kind auf besondere medizinische, pflegerische oder pädagogische Unterstützung angewiesen ist. PDF «Chronische Erkrankung und Eintritt in die Schule oder Lehre»
Erwachsen werden
Im PDF «Broschüre Übergänge» finden Sie Informationen zu den Leistungen, welche Sie ab dem 13. Geburtstag in Anspruch nehmen können.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Beratungsangeboten. Gerne informiert Sie die Sozialberatung über weitere Angebote, welche in Ihrer persönlichen Situation unterstützend sein können. Zudem lohnt es sich, im Internet oder im privaten Umfeld nach Austauschgruppen von Betroffenen, Vereinigungen oder Foren zu suchen.
- Mütter- und Väterberatung: Regional organisiert und spezialisiert für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung Ihres Säuglings und Kleinkindes, für Stillen, Ernährung, Pflege und Erziehung (Schweizerischer Fachverband Beratung Frühe Kindheit).
- Elternnotruf: 24-Stunden-Telefonberatung im Notfall oder bei aktuellen Themen (0848 35 45 55).
- Elternberatung der Pro Juventute: Telefon- und Onlineberatung für Fragen zu Erziehung, Entwicklung, Betreuung und Familienorganisation (058 261 61 61).
- Elternberatung der Pro Infirmis: Engagieren sich für Familien mit Kindern mit einer psychischen, körperlichen oder kognitiven Einschränkung, die eine IV-Leistung erhalten (www.proinfirmis.ch).
- Schulpsychologischer Dienst: Der Schulpsychologische Dienst berät und unterstützt bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Laufbahnfragen.
- Kinder- und Jugendhilfezentren (KJZ): Beratungsstellen im Kanton Zürich, welche bei Fragen rund um den Familienalltag unterstützen. Sie informieren über Entlastungsmöglichkeiten und Angebote der familienergänzenden Betreuung. Je nach Situation können Fachpersonen vermittelt werden, die Familien zu Hause unterstützen und mit Ihnen neue Lösungen erarbeiten.
- Caritas-Schuldenberatung: Bietet die Möglichkeit, sich online, per Telefon (0800 708 708) oder auf einer Beratungsstelle persönlich beraten zu lassen.
- Caritas-Familienberatung: Berät Familien mit geringem Budget zu sozialen und familiären Themen, bietet finanzielle Überbrückungshilfe und fördert Kinder in den Bereichen Freizeitgestaltung und Bildung.
- Ombudsstelle Krankenversicherung: Die Ombudsstelle befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch auf die von den Krankenkassen oder deren Partnergesellschaften betriebenen Heilungskostenzusatz- und Krankentaggeldversicherungen.
- HIKI: Verein, der Familien mit hirnverletzten Kindern in Form von Entlastung und finanzieller Hilfe unterstützt.
- KMSK: Verein für Kinder mit seltenen Krankheiten, der finanzielle Hilfe leistet, Familienevents organisiert und Familien vernetzt.
- Stiftung Sternschnuppe: Erfüllt kranken Kindern oder Kindern mit Behinderungen Herzenswünsche und ermöglicht vergünstigte Eintritte bei verschiedenen Freizeitangeboten schweizweit (Sternschnuppenkarte).
- Stiftung Wunderlampe: Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche von schwer oder langzeiterkrankten Kindern oder Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
- Herzenswünsche Schweiz: Erfüllt Herzenswünsche auch für gesunde Geschwisterkinder und erwachsene Personen.
- Hotel Chesa Spuondas: Vergünstigte Ferien für Familien mit einem Kind, welches einen Spitalaufenthalt hinter sich hat. Nicht rollstuhlgängig.
- DFA: Fachstelle für Arbeitslosigkeit. Unterstützt beim Zusammenstellen eines Bewerbungsdossiers und bei der Stellensuche, zum Beispiel nach jahrelanger Nichterwerbstätigkeit wegen Betreuung des kranken Kindes.
- Kafi Klick: Unterstützt bei Arbeiten am Computer und bei Behördenkorrespondenzen etc.
- Solinetz: Das Solinetz ist ein Verein, der sich für die Würde und Rechte jener Menschen einsetzt, die aus politischer oder existenzieller Not in der Schweiz Zuflucht suchen.
Die Sozialberatung hat die Möglichkeit, Kosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung oder Beeinträchtigung entstanden sind, bei Stiftungen zu beantragen. Mögliche Anträge können zum Beispiel für Mehrkosten eines langen Spitalaufenthaltes, Entlastungsdienst, Fahrdienst, Elternzimmer etc. sein. Hierfür benötigt die Sozialberatung Ihre Budgetunterlagen (Lohnabrechnung, Mietvertrag, Krankenkassenpolice, Steuerrechnung), um zu prüfen, ob ein Stiftungsgesuch möglich ist. Sie dürfen sich gerne an die Sozialberatung wenden.
Vergünstigungen im Kinderspital
Informieren Sie sich bei der Patientenadministration des Kinderspitals über vergünstigte Parkmöglichkeiten sowie Essensgutscheine und Elternkarten.
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitkarte)
Der Ausweis ermöglicht die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Verkehr. Informieren Sie sich auf der Seite der SBB über die Vorgehensweise für die Beantragung einer Ausweiskarte.
Ermässigtes Generalabonnement GA
Aufgrund einer Behinderung hat Ihr Kind möglicherweise Anrecht auf ein ermässigtes GA für die 1. oder 2. Klasse. Informieren Sie sich auf der Seite der SBB über die Vorgehensweise.
Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte
Ihr Kind kann im öffentlichen Nahverkehr (Bus und Tram) von vielen Städten der Schweiz gratis fahren und eine Begleitperson und/oder einen Führhund gratis mitnehmen.
Neukauf Fahrzeug für Behinderte
Beim Neukauf eines Autos kann eine Person mit einer Beeinträchtigung (inkl. Kind mit Beeinträchtigung) einen Antrag auf Flottenrabatt und Zollrückerstattung beantragen. Melden Sie sich dafür bei Pro Infirmis in Ihrem Wohnkanton.
KulturLegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Menschen, die mit einem knappen Budget leben müssen. Mit der KulturLegi erhalten Sie Rabatte von 30 bis 70 Prozent auf über 3600 Angebote in der ganzen Schweiz aus den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit.
Abgabestellen für Gratisessen
Tischlein deck dich ist eine von mehreren Organisationen, bei welchen Familien, die mit einem finanziellen Engpass leben, gratis Lebensmittel beziehen können. Eine Kundenkarte wird nach Prüfung des Budgets vom Sozialdienst der Wohngemeinde ausgestellt.
Caritas-Markt
In den schweizweit 21 Caritas-Märkten können Armutsbetroffene gegen Vorweisen einer Berechtigungskarte Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs zu stark ermässigten Preisen online beantragen.
Steuerabzüge
Steuerabzüge müssen grundsätzlich belegt werden. Pauschalabzüge können durch folgende Personen gemacht werden:
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung (je nach Grad der Hilflosigkeit)
- Menschen mit einer Hörbehinderung
- Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen
- Personen, die an einer Zöliakie leiden
Bei Pauschalabzügen können keine weiteren Kosten in Abzug gebracht werden.
Krankheits- und Unfallkosten
Wenn ungedeckte krankheits- und unfallbedingte Auslagen 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen, können sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beachten Sie hierzu die Wegleitung der Steuererklärung.
Behinderungsbedingte Kosten
Medizinische Behandlungen, Therapien, Assistenzkosten, notwendige Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, Kosten für Heim- und Entlastungsaufenthalte, Wohn- und Transportkosten, Kosten für Hilfsmittel, Pflegeartikel und spezielle Kleider, welche im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung stehen, können bei den Steuern abgezogen werden. Eine detaillierte Beratung erhalten Sie von Pro Infirmis bei Ihrem Wohnkanton.
Vergünstigungen im Freizeitbereich
Kinder und Erwachsene, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, können einen IV-Ausweis beantragen. Damit erhalten Sie an vielen Orten vergünstigte Eintritte (z. B. Theater, Museum, Schwimmbäder etc.).
Die Reka-Stiftung Ferienhilfe subventioniert Ferienlager oder Wohnungen für beeinträchtigte Kinder. Über weitere Vergünstigungen informieren Sie sich beim zuständigen Sozialamt oder bei der Sozialberatung im Spital.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung verschiedener Angebote, natürlich gibt es viele weitere Angebote, die Auflistung ist nicht abschliessend.
Freizeit
- Plusport bietet als Dachverband und Kompetenzzentrum des schweizerischen Behindertensportes ein breitgefächertes und zeitgemässes Angebot an attraktiven Sportmöglichkeiten.
- Kinderschwimmen - Die Vereinigung Cerebral bietet Kinderschwimmen im Wärmebad im Wagerenhof Uster. Für Kinder in Begleitung eines Elternteils. Eltern und Kinder erfahren gemeinsam Freude und «Wohlsein» im Wasser. Die Geschwister werden im Bad betreut.
- Pfadi trotz allem - Auch mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung in der Pfadi teilnehmen.
- Freizeitsterne schenken Ausflugsmöglichkeiten und abwechslungsreiche Freizeiterlebnisse für Familien mit Kinder, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben.
- Dinner for joy schenkt Eltern von Kindern mit einer Krankheit, Behinderung oder schweren Verletzung ein Stück Freude in Form eines Dinners.
- Veranstaltungen von visoparents sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern.
Lager für Kinder mit Behinderung
- Tiergestützte Freizeit von Somarelli: Während einigen Tagen verbringen wir zusammen unbeschwerte und erlebnisreiche Stunden mit unseren Lamas, Ponys, Eseln und Gianna, dem Bauernhofhund. Gewisse Wochenenden sind speziell ausgerichtet auf Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder sprachlichen Beeinträchtigung sowie deren Familien.
- Ferienlager der Vereinigung Cerebral: Die Vereinigung veranstaltet erlebnisreiche und spannende Ferientage mit Ausflügen, feinem Essen, Basteln, sowie verschiedenen Aktivitäten und Überraschungen. Den Kindern wird 1:1-Betreuung geboten.
- Ferienwochen von Aladdin: Die Aladdin-Ferienwochen ermöglichen Familien mit Kindern, die von einer Krankheit oder Behinderung betroffen sind, eine Auszeit vom oft streng strukturierten und belastenden Alltag zuhause. In den Ferienwochen erleben betroffene Kinder mit ihren Eltern und Geschwistern eine unbeschwerte, begleitete Ferienwoche mit gemeinsamen und individuellen Aktivitäten.
- Kluser Lamas Wochenenden für Geschwisterkinder und Kinder mit einer Behinderung oder Krankheit.
Spezielle Auszeiten (auch mit wenig Budget)
- Chesa Spuondas - Erholungswoche für Familien nach einem Spitalaufenthalt des Kindes, finanziert durch Pro Juventute bzw. den Innova-Fonds.
- Reka-Ferienwoche – für 200 Franken können Familien mit bescheidenem Einkommen eine Woche Ferien geniessen.
- Ferienhilfe Allegra Grischun - Eine Ferienwoche in Davos für Familien mit niedrigem Einkommen.
- Ferienplausch im Tessin - Eine Ferienwoche auf dem Campingplatz im Tessin für Familien mit niedrigem Einkommen.
- Aladdin Ferienwoche - Hier erleben Familien abwechslungsreiche Herbstferien im Berner Oberland. Das Programm bietet auch gesunden Geschwistern viel Abwechslung.
- Bella Lui Jugendherberge in Crans Montana - Dank dem Hilfsfonds «Bella Lui» profitieren Familien mit niedrigem Einkommen von einer 50% Vergünstigung für ihre Ferienbuchung.
Wünsche von Kindern mit Krankheit oder Behinderung
- Sternschnuppe - Die Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe erfüllt Herzenswünsche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben.
- Wunderlampe - Die Stiftung Wunderlampe bringt Lichtblicke in das Leben der Betroffenen, indem sie ihnen einen Herzenswunsch erfüllt.
In einer externen Rechtsberatung oder in der Sprechstunde Recht des Kinderspitals Zürichs können Fragen rund um sozialversicherungsrechtliche Themen besprochen werden.
Rechtsberatung / Rechtsauskunftsstellen
Unentgeltliche Rechtsauskunftsdienste sind meistens zeitlich beschränkt (z. B. max. 30 Minuten) und an fixe Termine gebunden. Es können zum Beispiel folgende Fragen besprochen werden:
- Wie ist die Rechtslage in der Schweiz zu vorliegendem Problem?
- Welche Verfahrenswege stehen offen (gerichtliche/aussergerichtliche)?
- Wie gut sind die Prozesschancen?
- Welche Risiken sind bei welchem Vorgehen vorstellbar?
- Welche Kosten können auf Sie oder auf Dritte zukommen?
Verschiedene Amts- und Behördenstellen bieten solche unentgeltlichen Beratungsdienste an, zum Beispiel Gerichte (z. B. Bezirksgerichte in Zürich für Familien-, Arbeits-, Miet-, Erb-, Betreibungs- und Strafrecht).
Weitere unentgeltliche Rechtsauskünfte erhalten Sie zum Beispiel auch bei:
- Berufsverbänden (z. B. kantonale Anwaltsverbände u. a.)
- Gewerkschaften
- Vereinen (z. B. Pro Infirmis, Procap, SAH, Inclusion Handicap, Caritas u. a. m.)
- themenspezifischen Beratungsstellen (z. B. Opferberatungsstellen)
- Stiftungen (z. B. Pro Mente Sana)
- Zeitschriften (z. B. Beobachter, KTipp u. a. m.)
Sprechstunde Recht am Kinderspital Zürich
Die Sprechstunde Recht ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot der Sozialberatung des Kinderspitals Zürich zusammen mit dem Verband Procap. Eltern von Patientinnen und Patienten erhalten in der Sprechstunde Recht Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen.
Die Sprechstunden finden auf Voranmeldung und in Absprache telefonisch oder per Videositzung statt.
Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung bei:
Yaelle Koller, Leiterin Sozialberatung
Rechtsvertretung
Im Gegensatz zur Rechtsauskunft wird bei einer Rechtsvertretung einem Anwalt mittels Vollmacht ein Vertretungsauftrag bei Gericht, Versicherung und/oder Behörden erteilt. Dieser Auftrag ist normalerweise kostenpflichtig.
Einige Vereine/Stiftungen etc. übernehmen nach einer Rechtsberatung auch Ihre Rechtsvertretung, sofern Prozesschancen bestehen. Oftmals verlangen sie hierfür lediglich die Mitgliedschaft in ihrem Verein.
Unser Kontakt
Kinder-Reha Schweiz Affoltern
Entlastung durch Freiwillige
Im Kinderspital engagieren sich freiwillige Mitarbeitende für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige. Sie hüten Geschwisterkinder, begleiten Eltern auf dem Spitalareal und betreuen auf Wunsch auch Patientinnen und Patienten, wenn die Eltern mal abwesend sind.
Wünschen Sie, dass jemand Ihrem kranken Kind etwas Gesellschaft leistet?
Dann wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens einen Tag vorher) an eine Pflegefachperson.
Möchten Sie selbst als Freiwillige oder Freiwilliger mithelfen?
Dann melden Sie sich gerne bei der Aladdin-Stiftung.