Was bleibt, wenn wir gehen?
Dr. iur. Mirko Roš, LL.M. (links) und Lic. iur. Yves Endrass, LL.M. (rechts) sind Fachanwälte SAV Erbrecht der Kanzlei Stiffler & Partner.
Sie informierten am Kinderspital unentgeltlich über das komplexe Thema Testament. Was war Ihr Beweggrund?
Yves Endrass: Meine beiden Kinder wurden hier ausgezeichnet behandelt. Da das Kinderspital auf Erbschaften und Legate angewiesen ist, möchte ich auf diesem Weg etwas zurückgeben. Kinder können sich nicht selbst engagieren – also tun wir es für sie.
Mirko Roš: Das Kinderspital erbringt Spitzenleistungen, die auch in Zukunft gesichert sein sollen – dazu möchte ich beitragen. Immer mehr Menschen möchten in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen berücksichtigen. Da empfehle ich sehr gerne auch die Eleonorenstiftung als Trägerin des Kinderspitals. Gesundheit zu schenken ist unbezahlbar.
Was gilt es bei einer Erbschaft zu beachten?
Yves Endrass: Es gibt Formvorschriften, zum Beispiel muss ein Testament vollständig von Hand geschrieben sein, inklusive Datum und Unterschrift. Andernfalls kann man ein öffentliches Testament machen – dazu braucht es aber zwei Zeugen und die Beglaubigung durch einen Notar.
Mirko Roš: Wichtig ist, die gesetzlichen Pflichtteile zu beachten. Probleme bereiten z.B. häufig auch Bewertungsfragen bei Erbvorbezügen. Da ist Beratung und der Einsatz einer Person zur Willensvollstreckung oft hilfreich.
Gibt es Stolperfallen bei einem Testament?
Yves Endrass: Ungenaue Namensangaben sind heikel. Wenn jemand z.B. nur «Kinderspital» schreibt, ist das zu unklar – es gibt ja mehrere Kinderspitäler. Darum muss man genau sein: In diesem Fall sollte man «Universitäts-Kinder-spital Zürich – Eleonorenstiftung» schreiben.
Mirko Roš: Die grösste Falle ist es, gar kein Testament zu schreiben. Spätestens, wenn man Verantwortung für Partner oder Kinder trägt, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern.
Ein Nachlass wirkt weit in die Zukunft
Haben Sie eine Frage oder Interesse an einem Infoanlass? Wanda Arnet berät Sie gerne:
