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Terminverschiebungen oder Terminabsagen in der Kinder-Reha Schweiz

Wir haben Verständnis dafür, dass Patientinnen und Patienten in Ausnahmefällen einen Termin bei uns verschieben oder absagen müssen. Kontaktieren Sie uns gegebenenfalls an Werktagen (Montag – Freitag, ohne Feiertage) möglichst frühzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin per Telefon oder E-Mail. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Sekretariats finden Sie hier.

Versäumte Termine verursachen Kosten

Unentschuldigte versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine verursachen bei uns neben organisatorischem Aufwand auch einen finanziellen Schaden. Geeignete Räume, speziell ausgebildetes Personal und Geräte werden für Ihr Kind bereitgestellt. Ab dem 7. April 2026 gelten folgende Regelungen für alle ambulanten Termine

  • Bitte teilen Sie der ambulanten Termindisposition frühzeitig per E-Mail oder Telefon mit, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.
     
  • Mitteilungen betreffend Terminabsage oder -verschiebung sind nur an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne Feiertage) möglich. Trifft die Mitteilung nachweislich mindestens 24 Stunden werktags vor dem vereinbarten Termin bei uns ein, stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. (Bsp. Spätestens 10.59 Uhr freitags für einen Termin am Montag um 11.00 Uhr)
     
  • Termine, die Sie weniger als 24 Stunden werktags im Voraus absagen oder verschieben, stellen wir Ihnen in Rechnung.
     
  • Für Einzeltermine verrechnen wir eine Pauschale von 80 Franken. Bei mehreren Terminen (3 oder mehr) an einem Tag oder komplexen Terminen fallen bis zu 200 Franken an. Als “komplexer” Termin gilt die Ganganalyse in unserem Ganglabor.
     
  • Die Kosten für einen nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Termin werden nicht von Ihrer Versicherung übernommen.

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