Du möchtest für deinen neuen Job im Kinderspital in die Schweiz umziehen? Wir haben für dich einige Infos zusammengestellt, um dich dabei zu unterstützen.

Arbeiten in der Schweiz

Wie komme ich zu einer Bewilligung?

 

Personen aus EU27- und EFTA-Staaten

Als Staatsangehörige/r aus einem EU27 oder EFTA-Land kannst du problemlos in die Schweiz einreisen, wenn du einen Schweizer Arbeitsvertrag hast und nach erfolgter Anmeldung bei Ihrer Schweizer Wohngemeinde eine Erwerbstätigkeit ausübst.

Grenzgänger/in

Du kannst zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgänger/in zugelassen werden. Hast du eine EU27/EFTA-Staatsbürgerschaft, gibt es keine Einschränkung hinsichtlich deinem Wohnsitz im EU27/EFTA-Gebiet. Wenn du Bürger/in eines Drittstaats oder von Kroatien bist, muss sich dein Wohnsitz jedoch seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone des benachbarten Auslands befinden. Wenn du eine Grenzgängerbewilligung hast, musst du mindestens einmal wöchentlich an deinen Wohnsitz im Ausland zurückkehren. Die Grenzgängerbewilligung wird durch das Kinderspital Zürich für dich beantragt.

Aufenthalt bis zu 90 Kalendertagen pro Jahr

Wenn du bis 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeitest, wird deine Erwerbstätigkeit mitttels eines Meldeverfahrens bewilligt. Dieses wird durch das Kinderspital Zürich beantragt.

Miteinreisende Familienangehörige

Wenn Familienangehörigen (Ehegatte/Ehegattin und ledige Kinder unter 18 Jahren) mit dir in die Schweiz einreisen, müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein – diese werden von der Migrationsbehörde geprüft:

  • Eine bedarfsgerechte Wohnung muss zur Verfügung stehen
  • Du musst in der Schweiz über ein ausreichendes Einkommen verfügen, das den Lebensunterhalt deiner Familie gewährleistet
  • Die miteingereisten Familienangehörigen müssen mit dir zusammenwohnen

Personen aus Drittstaaten

Wenn du nicht EU27-/EFTA-Bürger/in bist, sondern sogenannte Drittstaatenangehörige/r, müssen wir für dich eine Arbeitsbewilligung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn wir nachweisen können, dass wir für die offene Stelle keine andere geeignete Person in der Schweiz und der EU finden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.

Visum

Wenn du als Staatsangehörige/r aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern in die Schweiz einreist, benötigst du unter Umständen ein Visum. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Wir beantragen zusammen mit deiner vorgesetzten Person bei der Migrationsbehörde eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Nach erfolgter Zusage erteilt und übermittelt die Migrationsbehörde eine Visumsermächtigung an die Schweizerische Botschaft oder an das Generalkonsulat deines Herkunftslandes. Diese Auslandvertretung stellt dein Visum aus, das von dir dort abgeholt werden muss. In der Regel musst du bei der Botschaft ebenfalls noch Unterlagen abgeben – bitte erkundige dich vorab danach. Du kannst erst in die Schweiz einreisen, wenn du im Besitz des Einreisevisums bist.

Familienangehörige

Deine Familienangehörigen müssen auf dem Einreisegesuchsformular aufgeführt werden. Reisen Familienangehörige zu einem späteren Zeitpunkt nach, müssen diese den Familienachzug persönlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. Du als künftige/r Mitarbeiter/in musst gleichzeitig in der Schweiz ein Gesuch um Familiennachzug beim Migrationsamt stellen und dazu folgende Dokumente einreichen:

  • Für Ehepartner/in: Kopie Heiratsurkunde und Kopie Pass Ehepartner/in, mit Apostille
  • Für Kinder: Kopie Geburtsschein und Kopie Pass Kinder, mit Apostille
  • Kopie Mietvertrag
  • Zertifikat A1 gem. europäischem Referenzrahmen als Nachweis der Sprachkenntnisse oder Nachweis einer Kurseinschreibung für einen Sprachkurs dieses Niveaus allfällig sowie weitere Dokumente gemäss Entscheid der Migrationsbehörde
Wie läuft die Anmeldung in der Schweiz?

 

Anmeldung in der Schweiz

Um deinen Aufenthalt zu regeln, meldest du dich innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunft bzw. vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz bei der für deinen Wohnort zuständigen Einwohnerkontrolle oder in der Stadt Zürich bei dem für deinen Stadtkreis zuständigen Kreisbüro an. Bitte beachte, dass die Anmeldung gebührenpflichtig ist. Wenn du Unterstützung bei all diesen Anmeldeprozessen benötigst, stehen dir die Expertinnen und Experten von relocateyou sehr gerne zur Verfügung.

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigst du deinen Pass oder deine Identitätskarte, den Arbeitsvertrag und Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigst du deinen Pass, die Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, den Arbeitsvertrag und Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.

Was läuft wo?

Allgemeine Informationen darüber, was in Zürich gerade läuft, erhältst du unter newinzurich. Andere aus dem Ausland zugezogene Personen triffst du zudem unter internations.

Welche Versicherungen brauche ich?

 

Krankenversicherung

Mit Wohnsitz in der Schweiz bist du gesetzlich verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abzuschliessen. Der Abschluss dieser Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz erfolgen. Das Versicherungsobligatorium gilt auch für deine mitreisenden Familienangehörigen. Die Krankenkasse kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Eine neutrale Übersicht der schweizerischen Krankenkassen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich findest du z.B. unter www.comparis.ch oder www.priminfo.ch.

Die Krankenkasse besteht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), auch Grundversicherung genannt, und aus freiwilligen Zusatzversicherungen. Die Höhe der zu leistenden Prämien für die Krankenversicherung ist von deiner gewünschten Versicherungsleistung, von deinem Alter und Geschlecht und auch von deinem Wohnort abhängig.

Obligatorische Grundversicherung

Mit der obligatorischen Grundversicherung erhältst du eine qualitativ hochstehende und umfassende medizinische Basisversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Jede Kasse ist verpflichtet, dich in die Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von deinem Alter oder Gesundheitszustand. In der obligatorischen Grundversicherung gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle. Je nach Wahl kannst du Prämien sparen.

Freiwillige Zusatzversicherungen

Mit Zusatzversicherungen kannst du die Grundversicherung nach deinen persönlichen Bedürfnissen ergänzen. Im Unterschied zur obligatorischen Grundversicherung darf die Krankenkasse, wenn sie Vorbehalte hat, die Aufnahme verweigern. Das Leistungsangebot für die Zusatzversicherungen umfasst zum Beispiel: Alternativmedizin, Psychotherapien, ungedeckte Kosten im Ausland (Ambulanztransporte, Rettungsmassnahmen), Sehhilfen, Zahnstellungskorrekturen bei Kindern, Zweibettzimmer (halbprivat) oder Einbettzimmer (privat) im Spital, flexible Spitalabteilungswahl, nicht-kassenpflichtige Medikamente, Leistungen im Bereich Fitness und Wellness.

Franchise und Selbstbehalt: Nebst der periodisch auszurichtenden Prämie musst du einen Teil deiner Behandlungskosten selber übernehmen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus zwei Komponenten – dem Selbstbehalt und der so genannten Franchise – zusammen.

  • Selbstbehalt
    Mit dem Selbstbehalt trägst du 10% der Behandlungskosten selber, bis zu einem Betrag von höchstens CHF 700.00 pro Kalenderjahr. Für Kinder bis 18 Jahre ist der Selbstbehalt höchstens CHF 350.00 im Kalenderjahr.
  • Franchise
    Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag, den du bei Behandlungskosten pro Kalenderjahr selber übernehmen musst. Die Höhe der Franchise kannst du selber bestimmen. Du hast die Auswahl zwischen CHF 300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500 pro Jahr. Für Kinder stehen Franchisen von CHF 0 bis höchstens CHF 600 zur Wahl. Die Höhe der jährlichen Franchise korreliert negativ mit der Höhe der Prämie. Eine tiefe Franchise empfiehlt sich lediglich bei hohen Gesundheitskosten. Mit einer höheren Franchise sparst du Prämien, du trägst aber auch ein höheres Risiko, da du im Krankheitsfalle medizinische Leistungen bis zum Betrag der Franchise übernehmen musst.

Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung wird zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall unterschieden. Für beide Arten der Versicherung bist du im Kinderspital Zürich weltweit privat versichert.

Berufsunfall-Versicherung (BU)

Für alle Arbeitnehmenden mit einem sozialversicherungspflichtigen Lohn ist die Berufs-Unfallversicherung obligatorisch. Sie trägt die Behandlungskosten für Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, sowie für Krankheiten, die in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt nach dem Tod der versicherten Person ihre Hinterbliebenen. Die versicherungspflichtigen Mitarbeitenden des Kinderspitals Zürich sind bei der VISANA gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird vollumfänglich vom Kinderspital Zürich bezahlt.

Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU)

Die Nichtberufsunfall-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die nicht während der Arbeitszeit geschehen. Sämtliche Mitarbeitende des Kinderspitals Zürich unabhängig ihres Beschäftigungsumfangs sind gegen Nichtberufsunfälle versichert. Das Kinderspital Zürich zahlt als Arbeitgeberin die Hälfte der Prämie der Nichtberufsunfall-Versicherung. Als Arbeitnehmer/in bezahlst du die verbleibende Hälfte der Prämie, welche direkt von deinem Lohn abgezogen wird.

Privathaftpflichtversicherung

Wir empfehlen dir den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt dich vor Schadenersatzpflicht, wenn du eine andere Person verletzen oder das Eigentum einer anderen Person beschädigst.

Motorhaftpflichtversicherung

Für Auto- oder Motorrradbesitzer/innen ist die Motorhaftpflichtversicherung obligatorisch. Die Versicherung gewährt dir Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung für die Wohnung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch im Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert.

Was kostet das Leben in der Schweiz?

 

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz vergleichsweise hoch und hängen von verschiedenen Komponenten, wie deiner Wohnsituation, deiner Krankenkasse oder deinem persönlichen Lebensstil ab. Hilfreiche Budgetrechner findest du unter www.comparis.ch.

Steuern

Arbeitnehmer/innen ohne Niederlassungsbewilligung C bezahlen in der Schweiz Quellensteuer. Diese wird direkt von deinem Lohn abgezogen. Die Tariftabellen findest du hier.

Wie funktioniert die Altersvorsorge?

Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem bietet den in der Schweiz lebenden und/oder arbeitenden Personen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Das System ist in einzelne Versicherungen unterteilt, welche Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder Kosten bei Krankheit und Unfall tragen. Die Altersvorsorge, die auf den so genannten drei Säulen beruht, ist eine der wichtigsten schweizerischen Errungenschaften und ist Ausdruck des Solidaritätsgedankens zwischen den Generationen, der in der Schweiz tief verankert ist.

Das Pensionsalter erreichen Frauen in der Schweiz mit 64 oder 65, Männer mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (1. Säule)

Die AHV als erste Säule ist für alle Erwerbstätigen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – obligatorisch. Sie soll im Alter den Grundbedarf der Versicherten decken. Vom Moment der Pensionierung an erhält die versicherte Person eine Altersrente ausbezahlt. Falls die versicherte Person stirbt, erhalten unterstützungsberechtigte Familienangehörige die Hinterlassenenrente. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge der jüngeren und erwerbstätigen Personen zur Zahlung der Renten verwendet werden.

Die Beiträge an die AHV werden wie folgt entrichtet: Die Hälfte der Beiträge werden dir direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Das Kinderspital Zürich übernimmt die andere Hälfte und zahlt beide Teile an die Ausgleichskasse ein.

Sozialversicherungsnummer

Für die Versicherung der ersten Säule erhältst du eine individuelle schweizerische Sozialversicherungsnummer. Falls du noch über keinen schweizerischen Versicherungsausweis verfügst, wird das HRM des Kinderspitals Zürich diesen für dich bestellen und dir zustellen. Die schweizerische Sozialversicherungsnummer ist nicht identisch mit der europäischen Versicherungsnummer.

Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Die Berufliche Vorsorge als zweite Säule soll im Alter die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Sie ist für Arbeitnehmende ab dem 18. Altersjahr sowie ab einem bestimmten Minimallohn obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt. Auch hier werden die Beiträge direkt von deinem Lohn abgezogen. Als Mitarbeiter/in bezahlst du 40% und das Kinderspital Zürich übernimmt für dich 60% der Beiträge.

Private Vorsorge (3. Säule)

Die Private Vorsorge wird als dritte Säule bezeichnet und ist freiwillig. Sie wird durch privates Sparen aufgebaut.

Wie muss ich mein Diplom anerkennen lassen?

 

Universitäre Medizinalberufe

Die schweizerischen Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass die Diplome der medizinischen Berufe und allfällige Weiterbildungstitel in der Schweiz anerkannt werden müssen. Zuständig für diese Anerkennung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern. Wir bitten dich, die Anerkennung des Arzt- und Facharztdiploms bereits einige Wochen vor Stellenantritt in der Schweiz zu beantragen. Die Kosten belaufen sich auf je CHF 800.00 –1’000.00 und werden vom Kinderspital Zürich gegen Vorweisung der entsprechenden Quittungen nach Stellenantritt übernommen. Für die Anerkennung des Staatsexamens findest du das offizielle Gesuchsformular hier.

Nichtuniversitäre Medizinalberufe

Die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zürich schreiben vor, dass ausländische Diplome in zahlreichen Berufen des Gesundheitswesens in der Schweiz anerkannt werden müssen. Gestützt auf einen Leistungsvertrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig für das Anerkennungsverfahren von Pflegediplomen. Wir bitten dich, die Anerkennung deines Pflegediploms vor Stellenantritt in der Schweiz zu beantragen. Zudem machen wir dich darauf aufmerksam, dass du bei allfälligen Lücken in deiner Ausbildung Ausgleichsmassnahmen in der Schweiz zu absolvieren hast. Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand auf ca. CHF 1’000.00 und werden vom Kinderspital Zürich gegen Vorweisung der entsprechenden Zahlungsnachweisen nach Stellenantritt übernommen. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren findest du hier. Bei anderen Berufen vermitteln wir dir gerne die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren.

Sobald du die Unterlagen eingereicht hast, erhältst du eine Vormeinung, die besagt, ob dein Diplom prinzipiell anerkannt werden kann. Gleichzeitig wirst du auf die künftigen Anerkennungsbedingungen aufmerksam gemacht. Wenn du dieses Dokument erhalten hast, sendest du uns bitte eine Kopie davon zu. Der ganze Anerkennungsprozess dauert bis zu sechs Monate.