Coronavirus: Generelle Maskenpflicht
Mit dem Start der Infektsaison steigen in der Schweiz die Ansteckungen mit SARS-CoV-2-Infektionen stark an. Das Kinderspital führt deshalb zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut eine generelle Maskenpflicht ein. Diese gilt im Akutspital wie auch in der Kinder-Reha Schweiz für Mitarbeitende sowie für Patientinnen, Patienten und Besuchspersonen ab sechs Jahren. Wir stellen an unseren Eingängen Masken zur Verfügung. Besondere Regelungen gelten für unsere stationären Patientinnen und Patienten. Die entsprechenden Informationen erhalten Betroffene direkt auf den Stationen.
Besuchspersonen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause
Um die Verbreitung von Covid-19 und Grippe im Spital zu vermeiden, sind Besuche von Personen mit Erkältung, Husten oder Fieber nicht erlaubt.