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Unfortunately this page only exists in GermanPatientenrechtLiebe Patientin, lieber Patient, liebe AngehörigeAls Eltern oder gesetzliche Vertreter habe Sie ein Recht darauf, von den behandelnden Aerzten über die Diagnose, Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile aufgeklärt zu werden. Körperliche Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen dürfen nicht gegen Ihren Willen durchgeführt werden.Die Aerzte, Pflegefachleute und die übrigen Mitarbeitenden des Kinderspitals müssen über die Patienten und deren Behandlung Stillschweigen bewahren. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn der Patient, die Patientin oder deren gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung erteilen. Es kann in der Regel angenommen werden, dass den Eltern Auskunft erteilt werden darf. Das Kinderspital Zürich ist Universitäts-Kinderklinik. Hier werden zukünftige Aerzte, Pflege- und medizinisch-technische Fachleute ausgebildet. Es wird am Kinderspital aber auch Forschung betrieben, die allen Patienten zu Gute kommt. Die Forschung ist auf die Verwendung der Krankengeschichen der Patienten angewiesen, selbstverständlich völlig anonym, ohne Nennung des Namens. Sie haben die Möglichkeit, beim Spitaleintritt durch das Ausfüllen eines Formulars den Einbezug Ihrer Krankengeschichte in Forschungsprojekte generell zu unterbinden. Wir möchten Sie aber auffordern, dass Sie Ihre Krankengeschichte für allfällige Forschungsprojekte zur Verfügung stellen. Es kann Ihnen daraus kein Nachteil erwachsen, sie leisten jedoch einen Beitrag zum medizinischen Fortschritt. Wenn Sie detailliertere Auskünfte wünschen, so können Sie die unten stehende Datei öffnen und ausdrucken. Sie enthält die Patientenrechtsverordnung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
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University Children's Hospital Zurich
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