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Kinderspital Zürich, Universitäts-Kinderklinik, Eleonoren-Stiftung
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Entwicklungspädiatrische Poliklink

In der entwicklungspädiatrischen Poliklinik klären wir Kinder vom Neugeborenenalter bis in die Adoleszenz mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensaufälligkeiten ab.

Welche Kinder werden uns zugewiesen?

Es sind Kinder mit

  • Entwicklungsbehinderungen (z.B. Entwicklungsstörungen, Sprachstörungen, Teilleistungsstörungen etc.)
  • Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Schrei- und Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen etc.)
  • erhöhtem Risiko für Entwicklungsstörungen (ehemals frühgeborene Kinder, Kinder mit schweren organischen Krankheiten wie komplexen Herzfehlern)
  • genetischen Störungen (z.B. Kinder mit Down Syndrom)
  • stoffwechselbedingten oder hormonellen Störungen (z.B. angeborener Unterfunktion der Schilddrüse (Hypothyreose))

Nach welchen Konzepten arbeiten wir?

  • Alle wesentlichen Entwicklungsbereiche des Kindes (geistige Fähigkeiten, Sprache, Motorik etc.) sowie sein soziales Umfeld werden in die Beurteilung miteinbezogen. Ein Entwicklungsprofil wird erstellt (siehe Artikel zum Entwicklungsprofil). Diese ganzheitliche Betrachtungsweise der kindlichen Entwicklung und deren Störungen ist notwendige Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz therapeutischer und pädagogischer Massnahmen.
  • Für bestimmte Untersuchungsmethoden und Therapiekonzepte, die zur Anwendung gelangen, sind in den Zürcher Langzeitstudien Normwerte erarbeitet worden. Differenzierte und standardisierte Testverfahren erlauben eine umfassende Beurteilung der kindlichen Entwicklung und ermöglichen eine zuverlässige Erfassung von Entwicklungsbehinderungen.
  • Wir arbeiten nach dem Zürcher Fit-Konzept, das für eine Erziehungshaltung steht, die eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungseigenheiten des Kindes und seiner Umwelt anstrebt (Largo, Kinderjahre, Piper Verlag, München, 1999).
  • Spezifische Abklärungen bezüglich der Ursache(n) einer Entwicklungsbehinderung oder von Verhaltensauffälligkeiten werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen des Kinderspitals und in Absprache mit den Eltern eingeleitet.  
  • Die empfohlenen therapeutischen und pädagogischen Massnahmen werden zumeist in der Region, in der das Kind lebt, und nur ausnahmsweise am Kinderspital durchgeführt. Die Mehrheit der Kinder wird von ihren Hausärzten betreut.

Wie verläuft eine Entwicklungsabklärung?

Nach der Begrüssung durch den zuständigen Untersucher wird mit den Eltern der Grund für die gewünschte Abklärung und ihre diesbezüglichen Erwartungen besprochen. Anschliessend werden die Eltern über die bisherige Entwicklung ihres Kindes befragt und eine Entwicklungsuntersuchung in ihrem Beisein durchgeführt. Die Besprechung der Befunde erfolgt bei kleinen Kindern im Anschluss an die Untersuchung, bei grösseren anlässlich eines zweiten Termins. Die Entwicklungsabklärung dauert einen Halbtag. Eltern und zuweisender Arzt erhalten einen umfassenden Bericht.

Anmeldung

Kinder, die einer Entwicklungsabklärung bedürfen, können durch den betreuenden Hausarzt schriftlich beim Sekretariat der entwicklungspädiatrischen Poliklinik angemeldet werden.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich an dieses Sekretariat.

 

© Kinderspital Zürich, 28.03.2012
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